Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG, „Heizungsgesetz“) abgelöst und der Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe im Wärmemarkt schrittweise erhöht. Zentrale Detailvorgaben wie die pauschale 65‑%‑Vorgabe und bestimmte Betriebsverbote entfallen; stattdessen gilt ab 2029 die sogenannte Bio‑Treppe mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe bei neu eingebauten Gas‑, Öl- und Flüssiggasheizungen (10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040). Zudem soll ab 2028 eine Grüngas- beziehungsweise Grünölquote eingeführt werden. Die konkreten Anforderungen werden bis Ende 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegt.
Biomethan ist dabei ein naheliegender, marktreifer Baustein – und wir unterstützen Stadtwerke bei Beschaffung, Bilanzierung und Nachweisführung.
Im alten GEG stand vor allem die Anforderung an die Heizungsanlage im Vordergrund – mit umfangreichen Detailregelungen und der pauschalen Vorgabe, mind. 65‑% erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung einzusetzen. Das GModG setzt stärker auf Technologieoffenheit und steuert die Dekarbonisierung im Wärmemarkt nicht mehr über eine einheitliche 65-% Vorgabe, sondern unter anderem über die Bio‑Treppe (ab 2029) sowie eine künftig vorgesehene Grüngas- bezihungsweise Grünölquote.
Ein wesentlicher Unterschied im GModG ist, dass die Grüngasquote nicht nicht beim einzelnen Gebäude bzw. Heizungsbetreiber ansetzt, sondern bei den Inverkehrbringern von Gas und Heizöl. Für Stadtwerke bedeutet das: Das Thema wird weniger eine reine Technikfrage beim Endkunden, sondern auch eine Frage von Beschaffung, Bilanzierung und Nachweisen.
Ab 2028 soll eine Grüngas- beziehungsweise Grünölquote gelten. Die konkreten Anforderungen werden in einem separaten Gesetz festgelegt. Ziel ist es, den Anteil klimafreundlicher Brennstoffe im Wärmemarkt schrittweise zu erhöhen.
Biomethan hat mit 96–99% Methan Erdgasqualität, ist netzkompatibel und eignet sich als Baustein für kommunale Wärmenetze sowie den Betrieb von KWK‑Anlagen – ohne technische Anpassungen und mit klarer CO₂ Bilanz.
Lieferung in verschiedenen Qualitäten – abgestimmt auf Zertifizierung/Anforderungen von Kommune, Anlage oder Anwendung; für den klimafreundlichen Brennstoffanteil entfällt der CO₂‑Preis.
Für den Wärmemarkt/Wärmenetze bieten wir Biomethan in klar definierten Qualitätsstufen an – typischerweise „GEG“ sowie (falls relevant) „EWärmeG BaWü“; zusätzlich können je nach Bedarf auch EEG‑Qualitäten (z. B. 2009/2012/2014/2017/2021) angefragt werden.
Die passende Qualität richtet sich danach, welche Zertifizierungs-/Nachweisanforderungen Ihre Kommune bzw. Anlage erfüllen muss; die Nachweisführung erfolgt je nach Verwendungszweck über dena bzw. Nabisy.
Das ist von der jeweiligen Vertragskonstellation abhängig. Da das GModG neu ist, erfordert die Umsetzung aktuell noch Klärungen – wir tun alles, um die Vorgaben zeitnah rechtssicher in passende Vertragslösungen zu überführen.
Setzen Sie sich für eine Prüfung mit Ihrem Sales Manager in Verbindung.
Als Übergabe-/Abwicklungsmodelle sind Kundenbilanzkreis, Subbilanzkreis (SubBK) und frei Werk möglich. Wir empfehlen SubBK, weil die Übergabe über Subbilanzkonten der Uniper (mit Uniper als Bilanzkreisverantwortlichem) eine klare Allokations- und Abwicklungslogik schafft.
Stand der Information: 19. August 2026
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Wir sind Ihr Partner für Biomethan: Uniper steht für maßgeschneiderte Versorgungslösungen und eine zuverlässige Energieversorgung. Dabei begleiten wir Energieversorger von der Planung bis zur Umsetzung – partnerschaftlich und verlässlich.
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